Erbstreit bedroht Gesamtwerk des Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer
65 Jahre nach seinem Tod droht das Werk des Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer (1888-1943), endgültig aus den Museen weltweit zu verschwinden. Der Grund: Die Werke aus dem Nachlass des ausgesprochen vielseitigen deutschen Bauhaus-Künstlers werden von einem Teil der Erbengemeinschaft der Öffentlichkeit vorenthalten. Um dies zu ändern und das Werk ihres Großvaters für Kunstinteressierte aus aller Welt zu erhalten, prozessiert die Enkelin des Künstlers, Janine Schlemmer, seit Jahren um ihr Mitspracherecht. Rechtlich steht ihr ein solches zu, faktisch verwehrt ihr die Miterbin ihren Einfluss. Nachdem auch ihr jüngster Mediationsvorschlag unbeantwortet blieb, wagt sie nun den Schritt an die Öffentlichkeit. „Ich habe alle persönlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, und gehe nun an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, doch noch das künstlerische Erbe meines Großvaters der Kunstwelt bewahren zu können und zu meinem Recht zu kommen“, sagt Janine Schlemmer.
Neben der Öffentlichkeit sind bisher Janine Schlemmer und die Kunstwerke ihres berühmten Großvaters die Leidtragenden eines Rechtsstreits, der seit dem Jahr 2001 geführt wird, dessen Ursprünge jedoch bis ins Jahr 1987 zurückreichen. Damals starb Anna Helene, genannt „Tut“, Schlemmer, die als Witwe und Nachlassverwalterin des Künstlers sein Werk ganz in seinem Sinne für Kunstinteressierte bewahrt und zugänglich gemacht hatte. Mit dem Tod der Witwe gingen Hunderte von Kunstwerken in den gemeinsamen Nachlass der beiden Erben Ute Jaina Schlemmer, der Tochter Oskar Schlemmers, und seiner damals 23-jährigen Enkelin Janine Schlemmer. Janine Schlemmers Mutter Karin*, die Schwester von Ute Jaina Schlemmer, war bereits früh verstorben.
Kein Mitspracherecht
Damals übernahmen Ute Jaina Schlemmer und ihr Sohn Raman die Verwaltung des künstlerischen Nachlasses. Janine Schlemmer stimmte dem zunächst zu, nicht ahnend, dass sie damit sämtlichen Einfluss und im Grunde ihr Erbe verlieren würde. Das Landgericht Stuttgart kommt im Zuge eines Prozesses 2007 zu dem Ergebnis, dass Ute Jaina Schlemmer ihre Befugnisse „mehr oder weniger dazu missbraucht, die Klägerin von der Verwaltung des Nachlasses fern zu halten, ohne deren berechtigte Belange zu berücksichtigen.“
Janine Schlemmer sagt: „Als ich feststellen musste, dass ohne mein Wissen fast sämtliche Leihgaben aus deutschen Museen – darunter das gesamte Bildmaterial zum Bauhaus-Unterricht „Der Mensch“ aus dem Bauhaus-Archiv Berlin – herausgeholt und an einen mir unbekannten Ort gebracht wurden, und man mich mit hohen Geldforderungen für angebliche Nachlasstätigkeiten konfrontierte, wurde mir klar, dass ich aus meiner passiven und duldenden Rolle heraustreten musste. Ich versuchte, die Situation durch Gespräche zu lösen – doch ohne Ergebnis.“ Weder ein substanzielles Mitspracherecht noch die Teilhabe an den Zahlungen aus der Verwertung von Urheberrechten wurden ihr von ihrer Tante eingeräumt. Selbst Informationen über den Umfang oder Verbleib vieler Kunstwerke musste sie sich selbst beschaffen. Stattdessen drangen Beschwerden aus der Kunstwelt zu ihr über die Verwaltung der wertvollen Werke.
Eindeutige Gerichtsurteile
Nachdem sie jahrelang persönlich nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hat-te, strengte Janine Schlemmer schließlich 2001 einen ersten Prozess an, um Auskunft über ihr rechtmäßiges Erbe zu erhalten. Dieses Verfahren wurde in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, und die Miterbin Ute Jaina Schlemmer verurteilt, Auskunft über den Umfang und den Verbleib großer Teile des Nachlasses zu erteilen. Dies hat Ute Jaina Schlemmer bis heute nicht getan.
Janine Schlemmer sah sich daher gezwungen, eine weitere Klage gegen ihre Miterben zu erheben, in der es um einen Teil der Werke geht. Dieser Klage gab das Landgericht (LG) Stuttgart am 30. Januar 2007 statt. Laut Urteil soll sich Ute Jaina Schlemmer 127 Kunstwerke mit Janine Schlemmer teilen. Die Berufung der Tante war erfolglos, und das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte am 29. Oktober 2007 das Urteil des LG Stuttgart. Somit ist das Urteil des LG Stuttgart rechtskräftig. Trotz dieser klaren gerichtlichen Entscheidungen hat die Enkelin Schlemmers weiter keinen Einfluss auf die Verwaltung und Nutzung ihres Erbes. Ihre Tante lebt mittlerweile in Italien und der Schweiz. Vor Gericht ist sie nie erschienen. Ihr Sohn Raman Schlemmer verwaltet die Kunstwerke ohne Mitsprache seiner Cousine.
Lösung in Sicht?
Janine Schlemmer geht nun an die Öffentlichkeit, in der Hoffnung doch noch eine Lösung im Sinne Oskar Schlemmers zu erreichen. Ihr Ziel: Sie möchte die Werke aus dem Nachlass zwischen sich und ihrer Tante aufteilen und zumindest die ihr zustehenden Kunstwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ihr Wunsch: „Ich möchte endlich wieder eine große Oskar Schlemmer-Retrospektive in Deutschland sehen, nachdem die letzte 1977 in Stuttgart stattgefunden hat. Die Werke meines Großvaters sollen weiter in Museen, Archiven, Stiftungen und Ausstellungen zu sehen sein, und auch das Triadische Ballett soll endlich wieder tanzen dürfen.“
Wenn ihre Tante nicht einlenkt, droht Versteigerung eines erheblichen Teils des künstlerischen Nachlasses. „Schließlich bleibt meiner Mandantin nur noch die Möglichkeit, die Leihverträge zu kündigen und die Werke ihres Großvaters versteigern zu lassen“, erklärt Dr. Walter Hagena, der Anwalt Janine Schlemmers. „Leider kann meine Mandantin nur so die ihr zustehende Teilhabe am Nachlass Oskar Schlemmers durchsetzen.“ Betroffen davon wären Werke, die weltweit in Museen zu sehen sind – von der Staatsgalerie Stuttgart über das Kunstmuseum Basel, das Museo Cantonale d`Arte Lugano bis hin zum Museum des 20. Jahrhunderts in Wien und dem Baltimore Museum of Modern Art.
Quelle: openPr.de



Kurz zu meiner Person: Ich bin Bürgerin der Gemeinde Badenweiler, dem früheren Wohnsitz der Familie Schlemmer.
Jaina Schlemmer war eine Schulkameradin meines Vaters in der kleinen Dorfschule von Lipburg-Sehringen (Ortsteil von Badenweiler). Auch ich habe mich schon sehr früh den Künstler Oskar Schlemmer interssiert und während meiner Schulzeit an einer entsprechen den AG teilgenommen. Schon längere Zeit sind mir die Erbstreitigkeiten der Fam. Schlemmer bekannt, jedoch musste ich nun aus unserem Gemeindemitteilungsblatt erfahren, dass das Anwesen von Oskar Schlemmer (Haus mit Atellier und 2000 qm Grundstück) im März zwangsversteigert werden soll; angesetzter Preis: 115.000,– €. Dies ist für mich unfassbar, denn wie ich erfahren habe, sind sehr viele Interessenten für das Grundstück da und zwar nur wegen des günstigen Preises. Ich finde es schade und traurig, wenn das Anwesen der Fa. Schlemmer und vor allem auch das Atellier einfach abgerissen würde. Tut Schlemmer pendelte bis kurz vor ihrem Tod immer zwischen Sehringen und Stuttgart und war mit diesem Haus auch immer sehr verbunden. Ich selbst war zuletzt aus beruflichen Gründen im November 2009 im Haus und ich bemühe mich darum vielleicht jemanden zu finden, sei es ein Verein oder Kunstliebhaber, der sich vielleicht dazu durchringt, bei der Versteigerung mitzubieten um vielleicht den Anfang zu machen, das Erbe von Oskar Schlemmer zu erhalten.
Liebe Grüße
Bärbel Jenne
Bravo, liebe, couragierte, uneigennützige Frau Jenne!